Umschuldungsmöglichkeiten

Das Darlehen läuft demnächst aus:
Es ist ohne Probleme möglich, den Kreditgeber zu wechseln. In diesen Fällen finden die aktuellen Zinsen Anwendung, wenn die Anschlussfinanzierung bei einem anderen Kreditgeber beantragt wird. Ein Forward-Darlehen ist in diesen Fällen nur begrenzt sinnvoll, da der Sinn eines Forward-Darlehens die Sicherung der Zinsen für die Zukunft ist. Kommt bei der Anschlussfinanzierung ein neuer Darlehensgeber zum Zuge, wird auch die Grundschuld abgetreten. Das machen die beteiligten Banken unter sich aus. Es entstehen Kosten für den Notar und die Eintragung der Grundschuld, etwa in Höhe von 0,5 Prozent der Höhe der Grundschuld, die eingetragen wird.

Die Umschuldung nach zehn Jahren:
Das Darlehen hat eine Laufzeit von mehr als zehn Jahren, aber die Zinsbindungsfrist ist abgelaufen. Sind die Zinsen günstig, kann das niedrige Zinsniveau für eine Umschuldung genutzt werden. Jeder Darlehensnehmer hat das Recht, nach zehn Jahren Laufzeit das bestehende Darlehen ganz oder in Teilen zurückzuzahlen. Dazu muss der Darlehensnehmer den Kreditvertrag mit einer Frist von sechs Monaten bei der bisherigen Bank kündigen. In solchen Fällen wird das Forward-Darlehen sinnvoll, wenn mit dem Darlehen ein niedrigerer Zinssatz als der bisherige verbunden ist.

Umschuldung eines Darlehens, das in 12 bis 42 Monaten ausläuft.
Der Darlehensnehmer möchte mit seiner Anschlussfinanzierung nicht bis zum Ablauf der Zinsbindung warten und nutzt jetzt die Möglichkeit ein Forward-Darlehen abzuschließen, um sich die günstigen Zinsen zu sichern. Dazu muss er sich bei der kreditführenden Bank erkundigen, ob er kündigen darf. Ist das möglich, lohnt es sich verschiedene Angebote für Forward-Darlehen einzuholen. Dazu benötigt der Darlehensnehmer Unterlagen des zu finanzierenden Objektes und muss Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen machen, damit eine Entscheidung über die Finanzierung getroffen werden kann. In Abhängigkeit vom Darlehensanbieter werden Zinsaufschläge, die bis zu über einem Prozent der derzeit marktüblichen Zinsen liegen können. Das ist der Aufschlag auf den Basiszins für die Zukunftssicherung. Diese Variante ist für das Forward-Darlehen optimal, macht aber natürlich nur in Niedrigzinsphasen Sinn. In Abhängigkeit vom Anbieter wird auch hier ein Zinsaufschlag, der bis zu einem Prozent über dem aktuellen Marktzins liegt, verlangt. Es entstehen zusätzlich Kosten für den Notar und die Eintragung ins Grundbuch, die wiederum von der Höhe der eingetragenen Grundschuld abhängen und in etwa 0,5 Prozent dieser betragen.

Umschuldung innerhalb der Zinsbindung
Hier muss dann die Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank gezahlt werden. Das ist auch eine Alternative, vorausgesetzt die Kredit gebende Bank ist mit einer vorzeitigen Kündigung des Darlehensvertrages einverstanden. Eine gesetzliche Verpflichtung dafür gibt es nicht und die Banken lassen sich den ihn entstandenen Zinsausfall teuer bezahlen. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ist abhängig von der Darlehenshöhe und von den individuellen Berechnungen der Banken. Banken können einen Aufschlag von bis zu 100 Prozent verlangen, sodass sich die Vorfälligkeitsentschädigung im Rahmen von fünf bis zehn Prozent der Darlehenssumme bewegen kann. Bevor ein Darlehensnehmer diesen Schritt wagt, sollte er sich immer nach der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung erkundigen. Ein zinsgünstiges Forward-Darlehen ist meist nicht attraktiv genug, weil die Kosten der Vorfälligkeitsentschädigung die eingesparten Zinsen wieder auffressen oder sogar bei Weitem übersteigen.

Sie sehen, das ein Forward-Darlehen ist nicht in jedem Fall die beste alternative Lösung für die Anschlussfinanzierung. Aber zum jetzigen Zeitpunkt kann es für alle, die in den nächsten Jahren eine Anschlussfinanzierung benötigen attraktiv sein, sich jetzt nach einem Forward-Darlehen umzusehen. Aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise und den damit verbundenen niedrigen Leitzinsen sind die Zinsen für Immobilienkredite sehr niedrig, sodass es durchaus empfehlenswert ist, sich die günstigen Zinsen von heute für morgen zu sichern. Wenn die Zinsbindung des bestehenden Darlehens in den nächsten Jahren endet, ist jetzt ein sehr günstiger Zeitpunkt, sich vor einem zu erwartenden Anstieg der Zinsen in den nächsten Jahren zu schützen. Aber aufgepasst! Die Konditionen für Forward-Darlehen weichen bei den Anbietern stark voneinander ab, das günstigste und das teuerste Angebot unterscheiden sich um mehr als einen Prozentpunkt. Das kann bei einem Forward-Darlehen mit dreijähriger Vorlaufzeit und 15-jähriger Zinsbindung bei 100.000 Euro Darlehenssumme über die Laufzeit betrachtet einen Betrag von mehr als 10.000 Euro bedeuten. Grundsätzlich gilt, je geringer die Vorlaufzeit und die Darlehenslaufzeit, desto niedriger ist der Zins. Forward-Darlehen mit zehnjähriger Laufzeit gibt es jetzt schon für weniger als vier Prozent. Für Darlehen mit dreijähriger Vorlaufzeit und sich anschließender Zinsbindung über 20 Jahre werden mehr als fünf Prozent verlangt.

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Was ist ein Forward-Darlehen?
Was genau ist überhaupt ein Forward-Darlehen? Lesen Sie hier wie Sie sich mit dem Produkt die Zinsen für die Zukunft sichern können und was es bei der Beantragung sonst noch zu beachten gibt: 

Forward-Darlehen Fragen & Antworten
Forward-Darlehen sind ein sehr verbraucherfreundliches Produkt. Sie haben noch offene Fragen zu dem Produkt Forward-Darlehen? Lesen Sie in unseren Forward-Darlehen FAQ`s die Antworten: